Mut zum Urlaub - im Kleingarten
Quelle: "Gartenfreund", Verlag W. Wächter, Bremen
Sommerzeit Mut zum Urlaub – im Kleingarten
– Urlaubszeit. Wer freut sich nicht auf seinen
Urlaub und auf die Planungen, wohin es gehen und was gemacht werden soll. Für
einige bedeutet Urlaub, sich „den Duft der weiten Welt“ um die Nase wehen zu
lassen. Die meisten von uns sind jedoch gezwungen, die ersehnte Auszeit primär
nach den Möglichkeiten des Geldbeutels zu gestalten. Weniger ist dabei oft mehr,
denn das Gute kann unmittelbar vor der eigenen Haustür liegen.
Das gilt zumindest für die Gartenfreunde, denn
immerhin nennen über eine Million Familien einen Kleingarten ihr Eigen, den sie
bewirtschaften und zum kurzfristigen Verweilen nutzen – eine Feier mit Freunden
sowie gelegentliches Übernachten eingeschlossen!
Doch das ist nicht alles. Ein Kleingarten bietet
Potenziale, die vielleicht noch gar nicht ausgeschöpft sind, wie z.B. „Urlaub
auf der Parzelle!“
Gerade jetzt, in einer tiefgreifenden wirtschaftlichen
Rezession und Zeiten eines sich wieder einmal ungünstig entwickelnden
Arbeitsmarktes, kann es nur vernünftig sein, das verfügbare Einkommen genau zu
überprüfen, bevor Ausgaben getätigt werden. Wenn es dann noch gelingt, die
Haushaltskasse zu entlasten, ohne auf den Urlaub – z.B. gemeinsam mit der
Familie – zu verzichten, bleibt ein wichtiges Stück Lebensqualität erhalten.
Ohne Zeit- und Arbeitsdruck lässt es sich viel besser
entspannen. Die Kinder können in der Kleingartenanlage ohne Gefährdungen
herumtollen und dürfen auch einmal später schlafen gehen, denn der Weg zurück in
die Wohnung bleibt erspart.
Der „Klönschnack“ mit den Nachbarn, das Genießen der
Mittagsruhe auf der Liege und selbst das Nacharbeiten im Garten, weil vor dem
Urlaub, unter der Woche, nicht viel Zeit geblieben ist, verläuft stressfrei: Es
geht eben nicht gleich wieder nach Hause oder zur Arbeit!
Wie aber steht es mit der Stressfreiheit gegenüber
Vereinsvorständen, die darauf hinweisen, dass ein längerer Aufenthalt mit
mehrfachen Übernachtungen im Garten an die Grenzen des Zulässigen stößt? Es ist
nicht auszuschließen, dass ein derartiges Ansinnen den Adrenalinspiegel bei den
meisten Gartenfreunden leicht ansteigen lässt. Hier heißt es jedoch Ruhe zu
bewahren und freundlich zu reagieren.
Mit dem Positionspapier „Für ein nachhaltiges
Kleingartenwesen“ aus dem Jahr 2007 nimmt der Bundesverband Deutscher
Gartenfreunde (BDG) bereits auf die sich rasch verändernden soziologischen
Strukturen Bezug und verweist auf neue Nutzungskonzepte für Kleingärten und
Kleingartenanlagen. Dabei wird, neben anderen, auch der Erholungsaspekt
hervorgehoben. Soll darüber hinaus der jeweiligen individuellen Situation des
einzelnen Pächters mehr Raum gegeben werden, wie es in den „Leitlinien der
Gartenamtsleiterkonferenz“ zum Ausdruck kommt, gehört der Urlaub im Kleingarten
einfach dazu!
Halten wir es also mit Dr. Achim Friedrich, dem
Präsidenten des BDG, für den es gilt, die Spielräume, die das
Bundeskleingartengesetz bietet, auszufüllen.
Urlaub im Kleingarten ist nicht verboten. Über die
zeitliche Dimension lässt sich sicherlich – vor allem auf kommunaler und
Vereinsebene – diskutieren. Dabei sollte es möglich sein, mit den Vorständen der
Vereine einen gemeinsamen Nenner zu finden. Gegebenenfalls kann mit Nachdruck
auf die soeben zitierten „Spielräume“ verwiesen werden.
In diesem Sinne: Einen schönen Aufenthalt im Garten
und gute Erholung!
Dietmar
Klepatz,
Geschäftsführer des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen
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